Produktname:
Hersteller:
 Metha Hüftendoprothesenschaft
 B BRAUN Aesculap AG & Co. KG, 78501 Tuttlingen


Wir hatten bereits über die Brüche der Hüftimplantate der Varicon-Schaftreihe des Herstellers Falcon Medical Medizinische Spezialprodukte GmbH berichtet.
www.implantatbruch.de

Nunmehr scheint es eine weitere Bruchserie aufgrund eines Materialfehlers des Schaftes einer Hüftendoprothese zu geben. Es geht um den Metha Hüftendoprothesenschaft des Herstellers
B Braun Aesculap AG & Co. KGwww.aesculap.de) aus Tuttlingen. Auf der Internetseite des Herstellers wird weiterhin für die Metha® Kurzschaftverankerung geworben. Diese soll den Vorteil haben, dass sie wertvolle Muskel- und Knochensubstanzen bewahrt.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellte am 21.12.2006 ein Schreiben der Hersteller auf seine Website, welches mit dem 05.12.2006 datiert und welches die „Anwender“ darüber informiert, dass die Auslieferung der Metha Implantatkomponenten unterbrochen wird. Weiter heißt es in dem Schreiben:

„Anwendern, mit denen wir persönlich Kontakt haben, haben wir mündlich empfohlen, auf weitere Metha Implantationen zu verzichten. Im Sinne einer einheitlichen Handhabung möchten wir daher diese Empfehlung an alle Anwender weitergeben. Bitte verwenden Sie vorerst keine weiteren Metha Hüftendoprothesen, bis die Analysen der drei aufgetretenen Schadensfälle vorliegen. Über die Ergebnisse werden wir im Laufe des Dezembers berichten.“

Mangelnde Information

Die genaue Zahl der Bruchereignisse ist unbekannt. Es sollen bisher 75 dieser Hüftendoprothesen gebrochen sein. Bei 5000 Menschen soll dieses Produkt zum Einsatz gekommen sein. Wöchentlich treten neue Bruchereignisse hinzu. Die genaue Bruchursache ist nach wie vor nicht ganz klar. Der Hersteller spricht von einer Kombination von Konstruktions- und Anwendungsfehlern. Bei den Revisionsoperationen ist zumeist ein Mitarbeiter der Herstellerfirma anwesend, der dann das fehlerhafte gebrochene Implantat mitnimmt. Sofern Geschädigte von einem Bruch betroffen sind, sollten sie dem auf keinen Fall zustimmen. Es handelt sich bei dem gebrochenen Implantat um das Eigentum des Patienten, das er nicht herausgeben muss. Auch sollten sich die Geschädigten nicht auf eine kurzfristig angebotene Entschädigung einlassen, sondern des Sachverhalt zunächst in Ruhe prüfen.

Diese Situation macht die Notwendigkeit eines Implantatregisters mehr als deutlich. Ein Implantatregister wurde noch immer nicht eingeführt.

Entschädigungen

Bisher sollen einige Entschädigungen an betroffene Patienten gezahlt worden sein. Diese Zahlungen sollen sich im 4-stelligen Bereich bewegt haben. Diese Beträge dürften viel zu gering bemessen sein und nur darauf beruhen, dass die betroffenen Patienten nicht hinreichend über ihre Rechte und die übliche Höhe der Entschädigungssummen informiert sind.

Aesculap hat in Fällen gebrochener Methakurzschaftprothesen die Schäden reguliert. Über unsere Kanzlei konnten Entschädigungssummen bis zu 45.000,00 € ausgehandelt werden. Geschädigte sollten jedoch unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Aesculap versucht über die operierenden Ärzte unmittelbar Kontakt zu den geschädigten Patienten aufzunehmen und auf diese Weise geringere Entschädigungssummen anzubieten.